Wohnungseigentumsverwaltung
Umfang unser Leistungen
Unter Berücksichtigung des Wohnungseigentumsgesetzes kommen wir unseren Pflichten als Wohnungseigentumsverwalter nach, erstellen Wirtschaftspläne und erledigen sämtliche zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen.
Aufgaben des Verwalters
Als Verwalter nehmen wir Ihnen einen großen Teil der Verwaltungsaufgaben ab, um die Sie sich nicht mehr kümmern müssen. Dies umfasst sowohl kaufmännische wie auch technische Leistungen als auch allgemeine Verwaltungsaufgaben. Bei den umfangreichen und vielfältigen Aufgaben, mit denen sich ein Eigentümer auseinandersetzen muss, schaffen wir Abhilfe und übernehmen diese Aufgaben für Sie. Natürlich behalten Sie dabei immer einen Überblick und erhalten alle notwendigen Informationen in Form von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen, Rundschreiben und Aushängen oder auch persönlich bei der Eigentümerversammlung. Sie können sich einfach darauf verlassen, das alles funktioniert.